Leibrenten
Leibrenten sind Renten, die von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen („verbundene Leibrenten“) abhängig sind. Es handelt sich um eine regelmäßige Leistung in gleicher Höhe aufgrund eines schriftlichen Vertrages. Dem Begriff „in gleicher Höhe“ steht aber nicht entgegen, dass die Leibrente entsprechend einer vertraglichen Bindung an einen Lebenshaltungskostenindex in der Höhe angepaßt wird.
Gesetzliches ist über die Leibrente im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) §§ 759 bis 761 vermerkt. Z.B.:
§ 759Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten.Der für die Rente bestimmte Betrag ist im Zweifel der Jahresbetrag der Rente.
§ 761
Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leibrente versprochen wird, ist ...... schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich.
Die Zahlung der Lribrente wird nach dem Tode der Berechtigten eingestellt. An die Erben der verstorbenen Rentenbezieher wird keine Zahlung geleistet.
